Kostenübernahme von Verhütungsmitteln
Angebot der Stadt Neumünster
Die Stadt Neumünster hat für ihre Einwohnerinnen und Einwohner, die staatliche Leistungen oder ein geringes Einkommen beziehen, das Angebot der Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel eingerichtet.
Voraussetzungen
- Sie wohnen in Neumünster und
- Sie sind mindestens 20 Jahre alt (davor bezahlt die Krankenkasse die Kosten) und
- Sie erhalten Arbeitslosengeld II oder Leistungen zum Lebensunterhalt vom Sozialamt, Ausbildungsförderung nach BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld oder
- Sie haben ein Einkommen, das unter einer bestimmten Grenze liegt.
Beratung und Antragsstellung
Sie können sich bei der pro familia/AWO-Beratungsstelle Neumünster über alle Einzelheiten informieren, sich beraten lassen und einen Antrag stellen. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin:
Tel. 04321 - 25 27 190.
Flyer
Weitere Informationen zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln und der Antragsstellung finden Sie in unserem Faltblatt:faltblatt.pdf.
Kein Rechtsanspruch
Bitte beachten Sie, dass es sich um ein freiwilliges Angebot der Stadt handelt. Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln ist leider nicht mehr gesetzlich verankert. Daher besteht kein Rechtsanspruch. pro familia wird sich auf politischer Ebene weiterhin dafür einsetzen.
Jährlich steht nur eine begrenzte Summe zur Verfügung. Ist das Geld aufgebraucht, können leider keine Anträge mehr bewilligt werden, auch wenn die Voraussetzungen zutreffen.
Hintergrundinfos
Hintergrundinformationen finden Sie unter Kostenübernahme.
Mehr über das gesamte Angebot von pro familia/AWO Neumünster erfahren Sie unter Neumünster.
pro familia/AWO Neumünster, Goebenplatz 4, Tel. 04321 - 25 27 190
neumuenster@profamilia.de